Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen

Eine wachsende Zahl von Unternehmern, die sowohl etablierte Familienunternehmen als auch junge Start-up-Unternehmen leiten, wollen die Unabhängigkeit und den Bestand ihrer Unternehmen im Sinne einer nachhaltigen Wertschöpfung sicherstellen und ihre Unternehmen in einer familienunabhängigen Form von Verantwortungseigentum führen. Eine zur einfachen Umsetzung benötigte Rechtsform soll diesen Bedarf beantworten: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit gebundenem Vermögen, kurz GmbH-gebV.

 

“Unternehmen mit gebundenem Vermögen”  beschreibt eine besondere Form von Unternehmenseigentum. Den Unternehmern und Unternehmerinnen kommt die Leitungsmacht über ihr Unternehmen zu, doch haben sie keinen Zugriff auf den Unternehmensgewinn und das in der Gesellschaft gebundene Vermögen (sogenannter „Asset lock“). Unternehmer verstehen sich damit praktisch als Treuhänder des Unternehmens. Gesellschaftsanteile und damit die Verantwortung für das Unternehmen werden innerhalb einer engen Gemeinschaft der Gesellschafter weitergegeben (sogenannte „Fähigkeiten- und Wertefamilie“). Eine steuerliche Privilegierung wird nicht angestrebt.

 

Für solch treuhändisch geführte Unternehmen  gibt es in der deutschen Wirtschaft Vorbilder (u.a. Bosch, Zeiss, Alnatura, Globus). Diese Pioniere mussten und müssen zur Verwirklichung 

von Verantwortungseigentum hochkomplexe Stiftungs- und Gesellschaftskonstruktionen schaffen. 

Vergleichbare Konstruktionen erfordern hohen Beratungsaufwand zur Herstellung von Rechtssicherheit.

 

Deswegen setzen sich hunderte Unternehmerinnen und Unternehmer aber auch namhafte Ökonomen wie Prof. Dr. Marcel Fratzscher (Präsident des DIW), Prof. Dr. Michael Hüther (Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft) oder Prof. Dr. Ann-Kristin Achleitner für die Schaffung einer neuen Rechtsformvariante der GmbH ein, die insbesondere eine Vermögensbindung einfacher ermöglicht. Auch politisch wird das Konzept wahrgenommen: sowohl der Bundeswirtschaftsminister, als auch Parteigrößen von CDU, SPD und FDP haben sich mit dem Konzept beschäftigt und große Sympathie bekundet - die Grünen haben die Forderung nach einer solchen Rechtsform bei ihrem letzten Parteitag beschlossen.

 

Vor diesem Hintergrund wurde von uns ein Gesetzesentwurf  für eine entsprechende Ergänzung des GmbHG erarbeitet, vorgelegt und weiterentwickelt. Vervollständigt wird der Vorschlag durch  steuerrechtliche Reformvorschläge, erarbeitet von Prof. Dr. Simon Kempny und Dr. Arne von Freeden.


Der Entwurf wurde erarbeitet durch:

Prof. Dr. Anne Sanders, M.Jur.

(Universität Bielefeld)

Prof. Dr. Rüdiger Veil 

(Ludwig-Maximilians-Universität München)

Prof. Dr. Florian Möslein, LL.M. 

(Philipps-Universität Marburg)

Prof. Dr. Simon Kempny, LL.M.

 (Universität Bielefeld)

Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb 

 (Universität zu Köln)

 Dr. Arne von Freeden, LL.M.  (Flick Gocke Schaumburg)